„Antragsstart Härtefallregelung für nicht-leitungsgebundene Wärmeenergieträger“
Die Bundesländer starten im Mai 2023 die digitalen Antragsverfahren für Härtefallhilfen für Kunden nicht-leitungsgebundener Wärmeenergieträger wie Heizöl und Holzpellets. Privathaushalte können die Unterstützung bei den Bewilligungsstellen bis zum 20. Oktober 2023 beantragen.
Wichtige INFOS flüssiger Brennstoff
An unsere verehrten
Brennstoffkunden
Wichtige Information zum Thema flüssiger Brennstoff
Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kundschaft unserer Firma
Mit diesem Schreiben wollen wir sie über den aktuellen Sachstand zum Thema Ölheizung sachlich ohne populistische Aussage informieren.
In den Überschriften einiger Zeitungsartikel aus der Vergangenheit war von einem zukünftigen „Verbot von Ölheizungen“ die Rede. Da solche Überschriften schnell falsch verstanden werden können, möchten wir Sie heute mit dem beiliegenden Info Blatt darüber informieren, wie es momentan in dem dazu geplanten Gesetz aussieht. Änderungen sind also noch möglich, aktuell steht aber Folgendes fest:
Neuere Ölheizungen, insbesondere moderne Öl-Brennwertheizungen, können völlig ohne jede Einschränkung und ohne Befristung weiter betrieben werden.
- Wenn Sie Ihre alte Ölheizung durch eine neue effiziente Öl-Brennwertheizung ersetzten und so Energie sparen möchten, können Sie das in den nächsten Jahren (voraussichtlich bis zum Jahr 2026) ohne Einschränkung
- Ab 2026 kann der Einbau von effizienten Öl-Brennwertgeräten weiterhin erfolgen, dann aber in Kombination mit erneuerbaren Energien (z. B. Solaranlage)
- Unabhängig davon, erhalten Sie weiterhin gewohnt verlässlich wie bisher von uns Ihr modernes Heizöl, sobald Sie uns Bescheid geben.
Falls Sie noch Fragen zu dem INFO Blatt haben, rufen Sie uns sehr gern jederzeit unter o. g. Telefonnummer an. Sprechen Sie uns auch gern an, wenn Sie über eine Modernisierung Ihrer alten Ölheizung nachdenken.
Mit besten Grüßen
Ihr Team der
Benno Lieb GmbH & Co. KG
aus Scheßlitz